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Aufgeräumter Schreibtisch

Einvernehmliche Scheidung-die schnellste und günstigste Scheidungsart

Bei einer einvernehmlichen Scheidung handelt es sich um die schnellste und zugleich günstigste Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Eheleute der Scheidung zustimmen und keine Folgesachen wie Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsregelungen oder Zugewinnausgleichsansprüche im Scheidungsverfahren geltend machen, sondern diese Fragen einvernehmlich regeln. Diese Scheidungsart spart Zeit und kann mit nur einem Anwalt anstatt zwei Anwälten durchgeführt werden, so dass deutlich geringere Kosten entstehen. Darüber hinaus besteht bei dieser Scheidungsart für Sie die Möglichkeit mit uns das Verfahren online durchzuführen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen und Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung auf dem online Weg.

Selbstverständlich können Sie uns auch kontaktieren und einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch vereinbaren. Alternativ bieten wir auch Termine für Beratungsgespräche per Videokonferenzdienst an.

1. Schritt

Sie füllen unseren Scheidungsfragebogen aus und übersenden uns diesen zusammen mit einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde und ggf. der Geburtsurkunde/n Ihrer Kinder an unsere E-Mail Adresse info@conrad-law.de

4. Schritt

Nach Zahlungseingang des Gerichtskostenvorschusses übersendet das Gericht Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag. Falls in Ihrem Fall der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen ist, übersendet das Gericht  sowohl Ihnen als auch Ihrem Ehepartner den sog. Fragebogen V10. 

2. Schritt

Wir kontaktieren Sie, um mit Ihnen den Scheidungsantrag zu besprechen. 

5. Schritt

Sie mailen uns den ausgefüllten Fragebogen V10, den wir sodann an das zuständige Gericht weiter leiten. Der Fragebogen V10 dient der Abfrage Ihrer Rentenanwartschaften, die Sie während der Ehezeit erworben haben.

3. Schritt

Wir reichen den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Einige Tage nach der Einreichung erhalten Sie eine Gerichtskostenvorschussrechnung vom zuständigen Gericht, die Sie begleichen müssen.

6. Schritt

Nachdem das Gericht alle Auskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt hat, wird es einen Termin festlegen, zu dem beide Ehepartner bei Gericht kurz angehört werden. Der Termin wird ca. 10 min dauern und das Gericht wird danach die Scheidung aussprechen.

Kontakt

Für weitere Infos können Sie uns gerne kontaktieren.

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