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Umgangsrecht

Das Umgangsrecht bezieht sich auf das Recht eines Elternteils, sein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen, auch wenn die Eltern getrennt sind oder geschieden wurden. Es ist Teil des Familienrechts und hat das Wohl des Kindes als oberste Priorität. Das Umgangsrecht  muss häufig in einem Gerichtsverfahren festgelegt werden, wenn die Eltern sich nicht untereinander einigen können. Das Umgangsrecht kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden, je nach den individuellen Umständen der Familie. Es ist wichtig zu beachten, dass das Umgangsrecht nicht dasselbe ist wie das Sorgerecht, bei dem es um die Entscheidungsbefugnis für das Kind und seine Erziehung geht.

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