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Zugewinn

Der Zugewinnausgleich ist eine Regelung im deutschen Eherecht, die beim Ende einer Ehe oder bei einer Scheidung zum Tragen kommt. Es handelt sich dabei um eine Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehepartnern.

Grundsätzlich verbleibt das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei jedem Ehepartner. Beim Zugewinnausgleich wird jedoch der Vermögenszuwachs, der während der Ehezeit von beiden Partnern erzielt wurde, miteinander verglichen. Dabei wird das Anfangsvermögen eines jeden Partners mit dem Endvermögen verglichen.

Derjenige Ehepartner, dessen Vermögenszuwachs während der Ehezeit geringer ist, hat gegenüber dem anderen Ehepartner einen Ausgleichsanspruch. Dieser Ausgleich kann in Form von Geldzahlungen oder anderen Vermögensübertragungen erfolgen.

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs werden jedoch bestimmte Vermögenswerte wie Schenkungen oder Erbschaften, die während der Ehezeit erfolgt sind, nicht vollständig berücksichtigt -sondern ebenfalls nur mit ihrem Wertzuwachs, falls ein solcher entstanden sein sollte. Auch Schulden können in die Berechnung einfließen.

Der Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehepartner am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe beteiligt werden und dass der Vermögensstand vor der Ehe wiederhergestellt wird. Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, die jedoch durch Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung abgeändert oder ausgeschlossen werden kann.

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