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Scheidung

Der Ablauf einer Scheidung kann je nachdem, ob Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht mit der Scheidung mitgeregelt werden sollen oder nicht, variieren. Im Allgemeinen umfasst der Scheidungsprozess jedoch die folgenden Schritte:

  1. Trennung: Die Ehepartner leben ein Jahr getrennt voneinander und haben beschlossen, sich scheiden zu lassen.

  2. Einreichung des Scheidungsantrags: Ein Ehepartner reicht mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einen Scheidungsantrag bei einem örtlichen Gericht ein. Der Antrag enthält Informationen über die Ehe und Daten der Beteiligten.

  3. Benachrichtigung des anderen Ehepartners: Der andere Ehepartner wird über den Scheidungsantrag informiert und hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

  4. Vermögensaufteilung: Die Ehepartner können auch den  Zugewinn und Unterhalt vom Gericht regeln lassen- zwingend muss dies aber nicht gerichtlich geregelt werden.

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